Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7610
OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10 (https://dejure.org/2013,7610)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.03.2013 - 18 U 41/10 (https://dejure.org/2013,7610)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. März 2013 - 18 U 41/10 (https://dejure.org/2013,7610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 99 Abs. 3; EGBGB Art. 229 § 5
    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96

    Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 26.3.2007 rechtskräftig in verschiedenen Entschädigungsverfahren (Az.: 100 U 3/96; 100 U 4/96; 100 U 5/96; 100 U 6/96; 100 U 7/96), die dieselbe Entwicklungsmaßnahme betrafen.

    Den Entscheidungen lagen Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D zu Grunde, der die Grundstückswerte im Zweijahresrhythmus nach Stichtagen für die Jahre 1971 bis 2007 entsprechend der jeweiligen Bauerwartung ermittelt hatte (siehe z. B. Urteil in der Sache 100 U 5/96, Anlagenband I, Anl. 8).

    Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Einschaltung des Gerichtssachverständigen Dr. D fixierte der Baulandsenat des Oberlandesgerichts den sogenannten Qualitätsstichtag, d.h. den Zeitpunkt, an dem das Grundstück von jeder qualitativen Fortentwicklung ausgeschlossen ist, für die im streitbefangenen Entwicklungsgebiet gelegenen Grundstücke auf den 31.7.1971 (z.B. Urteil vom 26.3.2007 in der Sache 100 U 5/96, S. 10, Anlagenband I).

    Der Baulandsenat sah hingegen im Rahmen der Wertfortschreibung von der Berücksichtigung des Marktzusammenbruchs ab, da er die Auffassung vertrat, die "zum Qualitätsstichtag 31.7.1971 ... bestehende Bauerwartung" sei "zu deren Qualität zu rechnen mit der Folge, dass der spätere Zusammenbruch des Marktes für Bauerwartungsland ... für die Wertermittlung zur Entschädigungsbemessung außer Betracht zu bleiben" habe (Urteil vom 26.3.2007, Az.: 100 U 5/96, S.15).

  • OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03

    Beginn der Sekundärverjährung mit Entstehung des Anspruchs nach § 326 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
    Dies ergibt sich etwa aus dem durch das Landgericht Wiesbaden in dem Verfahren zu Az.: 9 O 65/10 (Berufungsaktenzeichen: 18 U 10/11) eingeholten Gutachten des Sachverständigen E (Bl. 245 ff dieser Akte).

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

    Bei der Wertberechnung ist von der durch das Landgericht in einigen der vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren (Berufungsaktenzeichen: 18 U 37/10, 18 U 38/11) vorgenommenen "Korrektur" des rechnerischen Interpolationsergebnisses abzusehen.

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
    Eine solche ist gegeben, wenn Rechtsfragen aufgeworfen werden, "die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können, oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren" (BGH, MDR 2003, 104).
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).
  • OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07

    Anwendbarkeit der Grundsätze der Vorwirkung der Enteignung auf spätere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
    Während der in Anlehnung an § 99 III BauGB geschuldete Zins einen abstrakten Ausgleich dafür darstellt, dass dem Eigentümer das Grundstück ohne adäquate Entschädigung nicht mehr so, wie vor dem Verlust zur eigenen Nutzung zur Verfügung stand (BGH, NVwZ 1984, 602; OLG Naumburg, OLGR 2008, 455) stellt der Rechtshängigkeitszins einen Ausgleich für den verspäteten Erhalt der Geldsumme dar.
  • OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 38/11

    Klageziel eines Anspruchs auf Rechnungslegung und Auskunfterteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
    Bei der Wertberechnung ist von der durch das Landgericht in einigen der vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren (Berufungsaktenzeichen: 18 U 37/10, 18 U 38/11) vorgenommenen "Korrektur" des rechnerischen Interpolationsergebnisses abzusehen.
  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 141/05

    Entschädigung für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
    Soweit der Bundesgerichtshof ausnahmsweise in Fällen freihändigen Verkaufs eine entsprechende Anwendung enteignungsrechtlicher Vorschriften für geboten hielt, betraf dies, soweit ersichtlich, die Rechtsposition von am Verkauf nicht beteiligten Dritten (BGH, NJW-RR 2004, 100; BGH, BauR 2006, 1452).
  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85

    Private Erschließungskosten - Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
    Denn die ergänzende Vertragsauslegung setzt gerade voraus, dass sich der protokollierten Vereinbarung auch bei deren Auslegung eine die Lücke füllende Regelung nicht entnehmen lässt (BGH, NJW-RR 1987, 458; Ludwig in: juris-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311b BGB, Rd.202).
  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 154/82

    Verzinsung des Entschädigungsbetrages bei vorzeitiger Besitzeinweisung

  • OLG Hamm, 24.09.2012 - 18 U 25/12

    BVB muss abgelösten Spielerberater nicht bezahlen

  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78

    Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf

  • BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98

    Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden

  • BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99

    Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 140/11

    Beschränkung der Revisionszulassung auf die Zulässigkeit der Klage:

  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09

    Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZB 13/10

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt

  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 3/96

    Baulandsache: Höhe einer Enteignungsentschädigung für in städtebauliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht